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   OLG Hamburg, 24.11.1975 - 3 Ws 76/75   

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https://dejure.org/1975,2272
OLG Hamburg, 24.11.1975 - 3 Ws 76/75 (https://dejure.org/1975,2272)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.1975 - 3 Ws 76/75 (https://dejure.org/1975,2272)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 1975 - 3 Ws 76/75 (https://dejure.org/1975,2272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 250
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.03.1977 - 1 BJs 55/75

    Unzulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung - Voraussetzungen einer

    Der in solchen Fällen naheliegende Interessenwiderstreit in der Person eines Verteidigers, den § 146 StPO vermeiden will, belastet die Verteidigung der mehreren Beschuldigten nicht nur im Falle der Gleichzeitigkeit ihrer Wahrnehmung (vgl. den Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 24. November 1975, NJW 1976, 250).
  • OLG Celle, 03.01.1989 - 3 Ws 394/88
    Entsprechendes gilt, soweit früher auch von anderen Gerichten die Auffassung vertreten worden ist, die Unzulässigkeit könne rückwirkend nicht beseitigt werden (vgl. OLG Düsseldorf, JMBI NRW 1986, 34.35; OLG Hamm, MDR 1977, 69; OLG Hamburg, NJW 1976, 250 ..).
  • BGH, 28.01.1977 - 2 StR 460/76

    Anforderungen an eine gemeinschaftlichen Verteidigung - Auswirkungen einer

    Der Senat hat bereits in seinem oben erwähnten Beschluß die Ansicht vertreten, daß der Anwendung des § 146 StPO nicht die rechtskräftige Beendigung des Verfahrens bezüglich des einen der beiden Tatbeteiligten entgegensteht, für die der Verteidiger tätig geworden ist (BGH a.a.O.; vgl. ferner OLG Stuttgart, JZ 1975, 750; OLG Hamburg, AnwBl 1976, 176; NJW 1976, 250 f; 1976, 1417; OLG München, NJW 1976, 252 f; Kleinknecht, StPO, 33. Aufl., § 146, Rdnr. 7).
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